AGBs
​
Perspektivenraum GmbH / Stand: Dezember 2018
Teil 1: Allgemeine Regelungen
1.1 Geltungsbereich:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Perspektivenraum GmbH und ihren Kunden abschließend. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, selbst wenn ihnen die Perspektivenraum GmbH nicht ausdrücklich widerspricht.
Die Perspektivenraum GmbH erbringt Dienstleistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern i.S. d. § 14 BGB.
1.2 Vertragspartner:
Vertragspartner des Kunden ist die Perspektivenraum GmbH, ges. vertreten durch die Geschäftsführerin Carolin Rohrbach, Irving-Heymont-Str. 2, 86899 Landsberg a.L., Deutschland, Registergericht Augsburg: HRB 32827
Bankverbindung: Hypovereinsbank | IBAN DE18 6302 0086 0027 2131 11 | BIC HYVEDEMM461
1.3 Erfüllungsort:
Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verbindlichkeiten der Perspektivenraum GmbH ist Landsberg a.L.
1.4 Datenverwendung:
Die Speicherung und Verarbeitung der Kundendaten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes durch die Perspektivenraum GmbH, von uns beauftragten Dienstleistern und vertraglich verbundenen Unternehmen.
Die Kundendaten sowie die Daten der Teilnehmer werden zu Abwicklungs-, Abrechnungs- und Werbezwecken in Form von Namen, dem Namen des Unternehmens, der Postanschrift des Teilnehmers oder des Unternehmens, der Telefonnummer sowie der E-Mail-Adresse gespeichert. Der Kunde erklärt sich mit dieser Verarbeitung seiner Daten ausdrücklich einverstanden.
Der Kunde kann der Verwendung seiner Daten für Werbezwecke widersprechen.
1.5 Anwendbares Recht und Gerichtsstand:
Das Vertragsverhältnis und sämtliche Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Sofern der Vertragspartner Kaufmann oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Augsburg.
1.6 Haftung:
Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit entstanden sind, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) handelt. In Fällen einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Pflicht ist die Haftung beschränkt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.
Im Übrigen haftet die Perspektivenraum GmbH nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Haftungsansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit verjähren in einem Jahr nach deren Entstehen. Das gilt nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
1.7 Eigentumsvorbehalt / Urheberrecht:
Die Perspektivenraum GmbH behält sich bei allen Lieferungen von Materialien in körperlicher Form das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.
Erstellt die Perspektivenraum GmbH für den Kunden urheberrechtsfähige Werke (z.B. Schulungsunterlagen, Präsentationen, Programmierungen), so wird dem Kunden – aufschiebend bedingt durch die vollständige Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden – stets nur ein einfaches Nutzungsrecht zu eigenen Zwecken ohne die Rechte zur Vervielfältigung, Verbreitung, Verarbeitung oder Zugänglichmachung eingeräumt, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist oder sich aus dem Zweck des Vertrages eindeutig etwas anderes ergibt.
Die im Rahmen von Seminaren ausgehändigten oder zugesandten Seminarunterlagen – gleich in welcher Form – unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung der Perspektivenraum GmbH und der jeweiligen Referenten vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet oder veröffentlicht werden.
Teil 2: Teilnahme an offenen Seminaren der Perspektivenraum GmbH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis für die Teilnahme an offenen Seminaren der Perspektivenraum GmbH.
2.1 Anmeldung:
Die Anmeldung hat schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Online-Anmeldeformularen oder per E-Mail zu erfolgen. Falls die vorbereiteten Online-Anmeldeformulare nicht verwendet werden, ist unbedingt die Angabe des Namens des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse erforderlich.
Die Anmeldung wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail rechtsverbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen.
2.2 Teilnahmegebühr:
Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher USt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, den Besuch des Seminars, umfangreiche Seminarunterlagen, ein gemeinsames Mittagessen und Pausengetränke je Seminartag.
2.3 Zahlungsbedingungen:
Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher USt. ist mit Zugang der Rechnung sofort fällig. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
2.4 Stornierung und Absage von Veranstaltungen:
2.4.1 Vertretung
Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
2.4.2 Stornierung
Bei Stornierung der Anmeldung gelten folgende Bedingungen:
Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Teilnahmegebühr
Ab 13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr
Bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag: 100% der Teilnahmegebühr
Stornierungen bedürfen der Schriftform.
Ist der Teilnehmer aufgrund eines Krankheitsfalles nicht in der Lage, an dem gebuchten Kurs teilzunehmen, kann nach Übersendung eines ärztlichen Attestes einmalig ein neuer Termin zum gleichen Seminarthema vereinbart werden.
2.4.3 Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, wenn dieser nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen.
Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet.
Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels, Flügen oder Bahnreisen.
2.5 Änderungsvorbehalt:
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
2.6 Haftung für Inhalte und verlorene Gegenstände:
Die Veranstaltungen werden durch die Perspektivenraum GmbH und deren Referenten nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
Die Perspektivenraum GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der Perspektivenraum GmbH zurückzuführen.
2.7 Verbot kundenseitiger Datenträger
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behalten wir uns vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Teil 3: Sonstige Dienstleistungen der Perspektivenraum GmbH
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge der Perspektivenraum GmbH mit ihren Kunden über sonstige Dienstleistungen (z.B. Beratung, Moderation, Coaching).
3.1 Vertragsgegenstand:
Der Umfang der von der Perspektivenraum GmbH durchzuführenden Tätigkeiten (im Folgenden: der Vertragsgegenstand) wird in einem Angebot der Perspektivenraum GmbH in Textform beschrieben oder in einem Vertrag in Textform festgelegt.
3.2 Mitwirkung des Kunden, notwendige Unterlagen und Informationen:
Der Kunde ist verpflichtet, der Perspektivenraum GmbH ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung notwendigen Unterlagen und Informationen zugänglich zu machen. Überlassene Unterlagen und Informationen darf die Perspektivenraum GmbH kopieren und die Kopien zu ihren Akten nehmen.
3.3 Subunternehmer:
Sofern nichts anderes vereinbart ist, darf sich die Perspektivenraum GmbH zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen Dritter bedienen.
3.4 Mängelansprüche bei Werkleistungen:
Ist Vertragsgegenstand die Herstellung eines Werkes, so beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab der Abnahme. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder Übernahme einer Garantie gelten stattdessen die gesetzlichen Fristen.
Das Recht der Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) ist ausgeschlossen. Schlägt die Nachbesserung durch Perspektivenraum GmbH fehl, kann der Kunde mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
3.5 Vergütung:
Die Höhe der Vergütung und der Ersatz von Auslagen werden im Vertrag vereinbart. Angegebene Beträge verstehen sich stets zzgl. ges. USt. Wird keine Vergütungsvereinbarung getroffen, gelten die marktüblichen Konditionen als vereinbart.
Die Perspektivenraum GmbH kann angemessene Vorschüsse auf die Vergütung und die Auslagen verlangen. Sie kann auch jederzeit Teilrechnungen entsprechend den bereits erbrachten Leistungen stellen.
Die Vergütung zzgl. gesetzlicher USt. und der Ersatz der Auslagen ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
3.6 Reisekosten:
Als Reisekosten gelten alle Mehraufwendungen, die durch eine Dienstreise unmittelbar verursacht werden. Dazu gehören Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand sowie nachgewiesene oder glaubhaft gemachte Nebenkosten.
Reisekosten werden wie folgt berechnet: Flugkosten (Economy Class), Bahnkosten (2. Klasse), Mietwagen- / Taxikosten, Übernachtungen und sonstige Spesen werden nach Beleg berechnet. Fahrtkosten werden mit EUR 0,50 je gefahrenem Kilometer berechnet.
3.7 Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Veröffentlichungen:
Die Perspektivenraum GmbH und der Kunde sind verpflichtet, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden und nicht allgemein bekannten Tatsachen und Informationen und insbesondere die Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des jeweils anderen Vertragspartners unbefristet vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Vertragsdurchführung zu nutzen und nicht weiterzugeben. Sofern sich die Perspektivenraum GmbH Dritter zur Vertragsdurchführung bedient, wird sie diese im gleichen Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.
Die Perspektivenraum GmbH darf die Tatsachen und Informationen ohne vorherige Zustimmung des Kunden jedoch für mündliche oder schriftliche Veröffentlichungen nutzen, wenn sie den Kunden nicht nennt und aus den Tatsachen und Informationen kein Rückschluss auf die Identität des Kunden möglich ist.
TEIL 4: ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KONFERENZRÄUME
4.1 Geltungsbereich:
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Konferenz und Workshopräume „Ballsaal“, “Salon“ und “Casino“ der Perspektivenraum GmbH (Irving-Heymont-Str. 2, 86899 Landsberg a.L.), (zusammen nachfolgend „Räume“) zwischen Perspektivenraum GmbH („Perspektivenraum“) und dem jeweiligen Kunden („Kunde“), sowie für alle damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen von Perspektivenraum und seiner Lieferanten.
4.2 Vertragsgegenstand:
4.2.1 Perspektivenraum räumt dem Kunden die Möglichkeit ein, die Räume und darin befindliche Einrichtungsgegenstände im vertraglich vereinbarten Umfang, insbesondere für Konferenzen, Meetings, Workshops, Seminare und sonstige Veranstaltungen (nachfolgend gemeinsam „Veranstaltungen“) zu nutzen. Daneben bietet Perspektivenraum dem Kunden zusätzliche Leistungen und Dienste (z.B. Getränke, Catering) gegen Entgelt an. Im Gegenzug verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
4.2.2 Sofern der Kunde für die Veranstaltung Getränke, Catering oder sonstige Verpflegung benötigt, wird der Kunde dies über Perspektivenraum beauftragen und entsprechende Leistungen ohne Genehmigung von Perspektivenraum weder selbst erbringen noch von Dritten beziehen.
4.2.3 Zahlungsbedingungen
Die Vergütung zzgl. gesetzlicher USt. ist mit Zugang der Rechnung fällig, sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.
4.2.4 Verhaltenspflichten des Kunden
4.2.4.1 Der Kunde hat die überlassenen Räume und die Allgemeinflächen sowie das darin befindliche Inventar, insbesondere auch technische Einrichtungen, pfleglich zu behandeln. Etwaige Beschädigungen hat der Kunde Perspektivenraum unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde haftet für alle über die vertragsgemäße Abnutzung hinausgehenden Schäden, die durch ihn, seine Erfüllungsgehilfen und Dritte, die auf Veranlassung des Kunden Allgemeinflächen und Räume nutzen, verursacht werden.
4.2.4.2 Der Kunde hat alle Handlungen zu unterlassen, die dem Perspektivenraum Standort oder dem Inventar abträglich sein oder dem Ruf von Perspektivenraum schaden könnten.
4.2.4.3 Der Kunde ist für die von ihm in die Räume mitgebrachten Gegenstände, Unterlagen und Daten verantwortlich. Mitgebrachtes Dekorationsmaterial (insb. schwer entflammbare Stoffe) müssen zertifiziert sein.
4.2.4.4 Im eigenen Interesse hat der Kunde mitgebrachte Gegenstände, insbesondere Wertsachen, sowie Unterlagen und Daten vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu schützen. Perspektivenraum haftet insoweit nicht für Verlust, Diebstahl und Beschädigung dieser Gegenstände, Unterlagen oder Daten, soweit dies nicht auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten eines gesetzlichen Vertreters, eines leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Perspektivenraum zurückzuführen ist. Vom Kunden mitgebrachte Gegenstände sind nicht über Perspektivenraum versichert. Der Kunde wird ggf. selbst für eine entsprechende Versicherung sorgen, um Risiken hinsichtlich der Beschädigung der Gegenstände oder Betriebsunterbrechung abzusichern.
4.2.4.5 Der Kunde haftet für Schäden, die durch auf Veranlassung des Kunden in die Räume gelangte Dritte verursacht wurden.
4.2.4.6 Der Kunde hat die überlassenen Räume vor Zugriff durch Dritte sowie ihm überlassene Schlüssel und Zugangskarten vor Verlust und Diebstahl zu schützen. Schlüssel und Zugangskarten dürfen Dritten nicht übergeben oder zugänglich gemacht werden, wenn dies nicht vorher mit Perspektivenraum vereinbart ist.
4.2.4.7 Der Kunde hat sicherzustellen, dass die rechtlichen Anforderungen an die Durchführung der Veranstaltung (z.B. etwaige einzuholende Genehmigungen, Anmeldungen, Abführen von Gebühren (z.B. für GEMA) etc.) erfüllt und dass bei Durchführung der Veranstaltung die gesetzlichen (insbesondere öffentlich-rechtlichen) Vorschriften eingehalten werden, und stellt bei schuldhaften Verstößen hiergegen Perspektivenraum von allen Forderungen Dritter insoweit frei.
4.2.5 Rücktritt, (Teil-)Stornierung und Vergütungsreduzierung
4.2.5.1 Soweit der Kunde vor Beginn der Veranstaltung unwiderruflich in Textform erklärt, die vertraglich vereinbarten Leistungen am vereinbarten Termin der Veranstaltung nicht (Stornierung) oder bei einem mehrere Tage und/oder Räume umfassenden Veranstaltung teilweise nicht in Anspruch zu nehmen (Teilstornierung), gewährt Perspektivenraum dem Kunden eine Reduzierung der Vergütung nach Maßgabe der nachfolgenden Ziffern 4.2.5.2 - 4.
4.2.5.2 Geht die Erklärung im Falle einer Stornierung Perspektivenraum
bis zum 21. Arbeitstag (Montag-Freitag) vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu, zahlt der Kunde keine Vergütung;
bis zum 11. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu, zahlt der Kunde 50 % der vereinbarten Vergütung;
bis zum 6. Arbeitstag vor dem vereinbarten Beginn der Veranstaltung zu, zahlt der Kunde 70 % der vereinbarten Vergütung.
Bei einer später erfolgenden Stornierung wird die gesamte Vergütung berechnet.
4.2.5.3 Hat der Kunde bereits im Voraus geleistet, erstattet Perspektivenraum infolge der Reduzierung zu viel gezahlte Beträge zurück. Dem Kunden ist bekannt, dass es sich bei der Vergütungsreduzierung um eine im Interesse des Kunden von Perspektivenraum eingeräumte Regelung handelt, für die keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
4.2.5.4. Perspektivenraum muss sich jedoch in jedem Fall den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Perspektivenraum aus einer anderweitigen Verwertung des Gebrauchs erlangt. Die Stornierungskosten für bereits beauftragtes bzw. bestelltes Catering werden dem Kunden mit 100% belastet.
4.2.6 Beendigung des Vertrags
4.2.6.1 Der Kunde ist verpflichtet, nach Beendigung des Vertrags die genutzten Räume und Inventar in mangelfreiem und gebrauchsfähigem Zustand zurückzugeben. Sämtliche von ihm eingebrachte Gegenstände sind zu entfernen und der bei Übergabe der Räume bestehende Zustand ist wiederherzustellen. Sichtbare Gebrauchsspuren und Beschädigungen an Böden, Bodenbelägen, Wänden oder Inventar wird Perspektivenraum auf Kosten des Kunden beseitigen.
4.2.6.2 Perspektivenraum kann zurückgelassene Gegenstände auf Kosten des Kunden einlagern, wenn sie nicht innerhalb von 24 Stunden nach Beendigung der Veranstaltung entfernt werden. Nach 14 Tagen ist Perspektivenraum befugt, die Gegenstände auf Kosten des Kunden zu verwerten bzw. zu entsorgen.
4.2.7 Vorsteuerabzug
4.2.7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Räume ausschließlich für Umsätze zu verwenden, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen. Änderungen in der Art ihrer Tätigkeit, die umsatzsteuerlich relevant sind, bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Perspektivenraum.
4.2.7.2 Perspektivenraum kann seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der Kunde verpflichtet, Perspektivenraum jeden durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schaden zu ersetzen. Auf entsprechende Anforderung von Perspektivenraum und/oder der Finanzverwaltung wird der Kunde die entsprechenden Nachweise erbringen.
4.2.7.3 Sollte der Anteil der Ausschlussumsätze jetzt oder in Zukunft 5% überschreiten und insofern die Umsatzsteueroption entfallen, verpflichtet sich der Kunde, ab diesem Zeitpunkt die dann gültige Bruttoservicegrundgebühr ohne Ausweisung einer Umsatzsteuer zu zahlen.